Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung –
total übertrieben oder absolut sinnvoll?
Frische Luft ist ein kostbares Lebensmittel und ein Grundbedürfnis eines jeden Menschen.
Wenn man sich vor Augen führt, daß sich der Großteil der Menschen ca. 80-90% der Zeit in Gebäuden und geschlossenen Räumen (Auto, Bahn, Flugzeug) aufhält, kommt der Qualität der Raumluft eine sehr hohe Bedeutung zu. Bei einem Mangel an frischer Luft fühlen wir uns nicht wohl und es kann bei dauerhafter Einwirkung von Schadstoffen oder anderer Lasten, in geschlossenen, schlecht be- und entlüfteten Innenräumen, zu negativen Auswirkungen auf unseren Körper und Geist kommen.
In modernen, nach den gesetzlichen Vorschriften errichteten
und dauerhaft luftdicht erstellten Gebäuden (z.B. Gebäude-
energiegesetz GEG), ist ein ausreichender Luftwechsel durch
die vorhandenen, nicht vermeidbaren Undichtigkeiten in der
Gebäudehülle, meist nicht mehr gegeben. Um dies festzu-
stellen, hat der Gesetzgeber die Pflicht zur Erstellung eines
Lüftungskonzeptes, eingeführt. Dieses Lüftungskonzept ist
für alle neu zu errichtende Gebäude und im Gebäudebestand
ab einem gewissen Modernisierungsumfang, erforderlich und
zu dokumentieren. Ist die Infiltration über die Gebäudehülle
geringer als die nutzerunabhängig sicherzustellende Lüftung
zum Feuchteschutz, ist eine Lüftungstechnische Maßnahme
(LtM) erforderlich. Dabei ist jede Nutzungseinheit separat
zu betrachten und zu planen.
Aufgrund der dichten Bauweise reichern sich in der Raumluft neben Feuchtigkeit und Kohlenstoffdioxid (CO2) durch die Nutzung, auch Schadstoffe wie flüchtige organische Verbindungen (sog. VOC), die aus Bauprodukten, Farben, Wohnungseinrichtung, Bodenbelägen, elektronischen Geräten, Reinigungsmittel, Hygieneartikel etc. ausdünsten, in der Raumluft an und müssen durch ständigen Luftaustausch abgeführt werden. Bei nicht ausreichendem Luftaustausch und längerer Exposition können diese Schadstoffe zu Beeinträchtigungen des Wohlbefindens oder sogar zu gesundheitlichen Schäden führen, dem sog. Sick-Building-Syndrom.
Mit der DIN 1946-6 (Lüftung von Wohnungen, Allgemeine Anforderungen) und der DIN 18017-3 (Lüftung von fensterlosen Bädern und WCs mit Ventilatoren) stehen den Baubeteiligten bewährte Regelwerke zur Verfügung, Lüftungssysteme und –anlagen rechtssicher zu planen, zu berechnen und auszuführen. Dabei unterstützen auch kompetente und engagierte Partner aus Industrie und Handel, die passende Lösung auf Grundlage der Anforderungen an die Gebäude und der Ansprüche deren Bewohner sowie die Wünsche der Bauherren, zu finden. Unterschieden wird zwischen der freien Lüftung und der Lüftung mit Ventilatoren, nach der DIN 1946-6 in vier verschiedenen Lüftungsstufen: Lüftung zum Feuchteschutz FL, Reduzierte Lüftung RL, Nennlüftung NL und Intensivlüftung IL.
Werden spezielle Anforderungen an Außenluftvolumenstrom, Schallschutz, Energieeffizienz, Hygiene, Feuchte, höherer Anfall von Schadstoffen, Brandschutz, Bedienung/Steuerung etc. gestellt, ist dies gesondert zu vereinbaren. Weicht der Bauherr, der Planer oder die ausführende Firma, von den Vorgaben der einschlägigen Normen ab oder verzichtet gar auf eine lüftungstechnische Maßnahme, setzt sich der Verantwortliche einem hohen Haftungsrisiko aus. Einschlägige Rechtsprechungen bestätigen dies.
Kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung, auch KWL-Anlagen genannt, bieten zahlreiche Vorteile, wie z. B. gesundes und behagliches Wohlfühlklima, erholsamen und gesunden Schlaf, gesteigerte Konzentration
und Effizienz im Homeoffice oder beim Home-Schooling, erhöhten Witterungs- und Einbruchschutz sowie Reduzierung des Schmutzeintrages von außen
(keine geöffneten Fenster erforderlich), hohe Einsparung von Heizenergie im Winter und Kühlenergie im Sommer, effiziente Luftfilterung der Außenluft, um nur einige zu nennen. Diese Systeme gibt es als zentrale Anlagen (Keller-/Dachaufstellung), wohnungszentrale Anlagen (abgehängte Decke, Vorwand oder Außenwand) oder dezentrale Geräte (vollständig in der Außenwand integriert), sog. Außenwandlüfter.
Bei einer Be- und Entlüftung von Kellerräumen mit einem Lüftungssystem, ist darauf zu achten, dass eine Taupunktüberwachung eingebaut wird, die eine Befeuchtung der Kellerräume im Sommer, durch die feucht-warme Außenluft, sicher verhindert. In manchen Regionen in Deutschland ist Radon ein Thema. Radon ist ein weltweit in der Natur vorkommendes radioaktive Edelgas, als Zerfallsprodukt von Uran. Ob Ihr Standort einer erhöhten Belastung ausgesetzt ist, erfahren Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz, www.bfs.de.
Radon dringt durch Undichtigkeiten in den Kellerumfassungsflächen ins Gebäudeinnere und kann sich dort über das Treppenhaus im Haus verteilen. Radon erhöht das Lungenkrebsrisiko. Durch entsprechend dimensionierte Lüftungssysteme kann das Risiko minimiert oder völlig beseitigt werden.
Für Planer, Bauherren und ausführenden Unternehmen gibt es eine Reihe von Möglichkeiten,
die verschiedenen Arten der Lüftung umzusetzen. Von der freien Quer- oder Schachtlüftung
ohne Wärmerückgewinnung und ohne nennenswerte Schalldämmung durch Außenbauteil-
luftdurchlässe, bis hin zur zentralen oder dezentralen, sich automatisch regelnden
Lüftungsanlage mit hocheffizienter Wärme- und Feuchterückgewinnung, spezifischer
Schalldämmung und Steuerung per App oder über Smart-Home-Technologie,
gibt es zahlreiche, technisch ausgereifte und innovative Lösungen.
Die noch immer weit verbreiteten Lüftungseinrichtungen zur freien Lüftung,
wie z. B. sog. Fensterfalzlüfter, Außenbauteil-Luftdurchlässe ALD oder reine
Abluftsysteme, werden wohl in der Zukunft an Bedeutung verlieren, da eine
Wärmerückgewinnung, eine angemessene Luftfilterung oder Schalldämmung,
nicht oder nur bedingt möglich ist, außer ALD, die mit hohen Schalldämmwerten
aufwarten können. Gesteigerten Ansprüchen an Komfort und Energieeinsparung
werden diese Systeme jedoch nicht gerecht.
Durch stetig steigende Anforderungen an die Reduzierung des Transmissions-
wärmeverlustes der Gebäudehülle und einer Verbesserung der Effizienz der haustechnischen Anlagentechnik (wie Lüftung, Heizung, Kühlung, Solarthermie und Photovoltaik), steigt der Anteil des Lüftungswärmeverlustes am Gesamtwärmeverlust des Gebäudes bzw. an dessen Gesamtenergiebedarf.
Kontrollierte Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung tragen somit in großem Maße viel zu unserem Wohlbefinden, zur Energieeinsparung und zum Werterhaltung der Immobilien bei, dass nicht darauf verzichtet werden kann. Im Auto würden auch niemand auf eine mechanische Lüftung verzichten, nur weil elektrische Fenster vorhanden sind. Schließlich könnte man über die auch Lüften.
Durch die gebotenen Anstrengungen zur Ressourceneinsparung und der Erreichung der weltweiten Klimaziele, kann auf eine konsequente Wärmerückgewinnung bei Lüftungsanlagen nicht mehr verzichtet werden und sollte längst als Standard gesetzt sein. Die Systeme sind ausgereift, bewährt und langlebig, wartungsarm und günstig im Unterhalt, bei einem sehr großem Nutzen für den Mensch, den Geldbeutel und die Umwelt. Was heute innovativ ist, ist schon morgen Standard. Dies schulden die jetzt verantwortlichen Planer, Bauherren und Ausführenden, den nachfolgenden Generationen.
Verfasser des Artikels: Klaus Neufeld, Inhaber der Fa. Klaus Neufeld, Fachgroßhandel Wohnraumlüftung
Bildquellenangabe: Fa. Klaus Neufeld Wohnraumlüftung u. SEVentilation GmbH