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Normen und Verordnungen zum Thema Lüftung

EnEV - Energieeinsparverordnung

EnEV

Ziel der Bundesverordnung ist das Erreichen der klimapolitischen Vorhaben, insbesondere eines klimaneutralen Gebäudebestands.

§6 EnEV Dichtheit, Mindestluftwechsel

(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Wird die Dichtheit nach Satz 1 überprüft, kann der Nachweis der Luftdichtheit bei der nach 8 3 Absatz 3 und 8 4 Absatz 3 erforderlichen Berechnung berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4 eingehalten sind.

(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.

Die EnEV ist auch mit Blick auf die Förderung des KfW-Effizienzhauses relevant. Die Standards KfW-Effizienzhaus 40 Plus, 40 und 55 orientieren sich jeweils am Energiebedarf gemessen an einem Gebäude, das den Effizienzanforderungen der EnEV entspricht (Referenzhaus). Dabei wird jedoch nicht auf die aktuelle EnEV 2016, sondern auf die geringeren Anforderungen der EnEV 2009 Bezug genommen. Im Ergebnis müssen diese Werte beim KfW-Effizienzhaus 55 um 45% und beim KfW-Effizienzhaus 40 um 60% unterschritten werden.

Unsere Lüftungssysteme mit hervorragenden Wärmebereitstellungsgraden sind ein wichtiger Baustein zum Erreichen der KFW Anforderungen. Der Einbau einer energieeffizienten Lüftungsanlage wird auch im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen gefördert (KfW-Lüftungspaket) und sorgt bei bestimmten Einzelmaßnahmen oder Maßnahmepaketen dafür, dass die Anforderungen zum Schutz vor Schimmelbildung automatisch als erfüllt gelten. Einen Überblick über alle KfW-Förderkriterien gibt die Internetseite der Förderbank unter www.kfw.de.

DIN 1946-6 Lüftung von Wohngebäuden

DIN 1946-6

Die DIN 1946-6 beschreibt, wie der erforderliche Luftwechsel in Wohngebäuden erreicht werden kann. Es werden vier Lüftungsstufen unterschieden. Die Lüftung zum Feuchteschutz muss dabei ständig und nutzerunabhängig sichergestellt sein.

Lüftungsstufen nach DIN 1946-6

Die Lüftung zum Feuchteschutz (FL) ist die notwendige Lüftung zur Gewährleistung des

1. Bautenschutzes unter üblichen Nutzungsbedingungen, bei teilweise reduzierten Feuchtelasten, zum Beispiel bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer und Verzicht auf Wäschetrocknen in der Nutzungseinheit. Sie regelt den Mindestluftvolumenstrom.

2. Die Reduzierte Lüftung (RL) dient zur Gewährleistung der hygienischen Mindestanforderungen

sowie des Bautenschutzes unter üblichen Nutzungsbedingungen, bei teilweise reduzierten Feuchteund Stofflasten, zum Beispiel infolge zeitweiliger Abwesenheit von Nutzern.

3. Die Nennlüftung (NL) ist eine notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen Anforderungen sowie des Bautenschutzes bei Anwesenheit der Nutzer (Normalbetrieb).

4. Die Intensivlüftung (IL) ist eine zeitweilig notwendige Lüftung mit erhöhter Luftvolumenstrom zum Abbau von Lastspitzen (Lastbetrieb). Sie wird in der Regel durch Fensterlüftung unterstützt.

Die Norm verlangt bei Neubauten und Sanierungen, bei denen mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet werden, die Erstellung eines Lüftungskonzepts. Darin wird aufgezeigt, wie die festgelegten Luftvolumenströme sichergestellt werden. Einbezogen werden u.a. Dämmstandard, Art und Windlage des Gebäudes. Reicht die natürliche Infiltration nicht aus, muss der Planer lüftungstechnische Maßnahmen vorsehen.
In der Regel ist eine ventilatorgestützte Lüftung - also der Einbau einer Lüftungsanlage - erforderlich,
um Bauschäden und Haftungsrisiken zu vermeiden. In diesem Fall ist nach Nennlüftung auszulegen.

DIN 18017-3

DIN 18017-3 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster mittels Ventilatoren

Die DIN 18017-3 wurde in die Bauordnungen der Bundesländer integriert und ist somit Teil des Bauordnungsrechts. Die Norm fordert bei bedarfsgeführten Lüftungsanlagen einen Abluftvolumenstrom für innenliegende Toilettenräume und für Bäder ohne Fenster. In Zeiten geringen Lüftungsbedarfs kann dieser Luftvolumenstrom reduziert werden.


Die DIN 18017-3 gilt für Entlüftungsanlagen mit Ventilatoren zur Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster in Wohnungen und ähnlichen Aufenthaltsbereichen, z.B. Wohneinheiten in Hotels. Andere Räume innerhalb von Wohnungen, z.B. Küchen oder Abstellräume, können ebenfalls über Anlagen nach dieser Norm entlüftet werden.
Die Lüftung von fensterlosen Küchen ist in der "Bauaufsichtlichen Richtlinie über die Lüftung von innenliegenden Ablufträumen" bzw. DIN 1946-6 enthalten.
 

weitere

weitere Lüftungsnormen

- DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden: thematisiert dichte Bausweise und verweist beim Mindestluftwechsel auf DIN 1946-6

- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau - Mindestanforderungen: begrenzt den Schalldruckpegel lüftungstechnischer Anlagen mit einem Dauergeräusch ohne auffällige Einzeltöne in Wohnund Schlafräumen auf 35 dB(A). Die Planung und Auslegung unserer Lüftung hat dies zur Grundlage, da die Geräte mit ihrem Gegenstromwärmetauscher volumenkonstant und ohne hörbaren Richtungswechsel der Luft arbeiten. Um höhere Volumenströme zu realisieren oder individuell höheren Schallschutzanforderungen Rechnung zu tragen, bieten wir Ihnen die verschiedensten Lösungen an.

- Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (MLüAR): Diese Richtlinie der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz bildet die Grundlage der Lüftungsanlagenrichtlinien der Bundesländer. Sie bezieht sich aber in erster Linie auf zentrale Lüftungsanlagen, da bei dezentralen oder wohnungszentralen Lüftungsanlagen normalerweise im Gebäudeinnern keine feuerwiderstandsfähigen Bauteile überbrückt oder durchdrungen werden.

- ISO 16890 Standards für Lüftungsfilter: Klassifizierung von Filtern nach der Abscheideeffizienz für die Feinstaub-Partikelgrößen PM 1, PM 2,5, PM 10 und Grobstaub. Der Particulate Matter (PM)-Standard bezieht sich auf die Größe der Feinstaubteilchen in µm. Für unsere Lüftungssysteme stehen verschiedenste Filterklassen zur Verfügung.

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Diese (nicht abschließende) Auflistung (Stand Juli 2018) stellt nur ein Auszug aus den relevantesten Normen für Bauherren und Planer. Sie ist nicht rechtlich verbindlich. Umfassende Informationen zu Fördermöglichkeiten für Lüftung auf Bundesebene und in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.

Recht
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